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TSV-Vereinsgelände bleibt geschlossen – Nutzung für Individualsport möglich

Die steigenden Inzidenzzahlen auf Werte über 120 (Status 22. März 2021) haben dazu geführt, dass die Region Hannover zu den „Hochindizidenzkommunen“ zählt. Deshalb kommen – anders als erhofft – bis auf weiteres keine Lockerungen in Frage. Das gilt leider auch für den Sportbetrieb. Deshalb muss das Sportgelände des TSV Godshorn grundsätzlich geschlossen bleiben.

Nach langer und intensiver Diskussion hat der geschäftsführende Vorstand des TSV Godshorn e.V. aber mit knapper Mehrheit beschlossen, dass das Vereinsgelände unter strikten Regelungen für Individualsport genutzt werden kann, da Individualsport von maximal zwei Personen erlaubt ist. Bei Nichteinhaltung der im Hygienekonzept vorgegebenen strikten Regelungen behält sich der Vorstand vor, seine Zustimmung zurückzunehmen und den Individualsport wieder einzustellen.

TSV Hygienekonzept März 2021 Anlage 1

Hygienekonzept für den Individualsport ab 23März2021 Status VS Beschlusslage.pdf

In Übereinstimmung mit der Verhaltensregel des Landes Niedersachsen und den Empfehlungen des NFV hat der Vorstand folgende Verhaltensregeln für das Sportgelände und den Individualsport/ Training festgelegt:

Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt es, den Abstand von 1,50 Metern jederzeit einzuhalten!

1. Grundlage
Aktuelle Corona Verordnung des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 15. März 2021.
Individualtraining mit max. zwei Personen im direkten Kontakt.
Mehrfachbelegungen einer Sportstätte (Fußballplatz) sind zulässig, wenn jede Trainingsgruppe mind. 572 qm zur alleinigen Nutzung zur Verfügung hat. Ein Fußballplatz wird in vier Vierteln aufgeteilt und somit hat jedes Viertel eine Fläche von 1750 qm.
Benutzte Sportgeräte und Inventar sind nach der Nutzung mit einem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.

Sofern sich Personen auf der Anlage während einer Trainings-/Übungsstunde nicht an die aufgestellten Regeln hält, hat der jeweilige Corona-Beauftragte/ Übungsleiter das Hausrecht und ist berechtigt, diese Personen von der Anlage bzw. aus dem Gebäude zu verweisen.

2. Beim Betreten und beim Verlassen des Geländes oder Gebäudes ist darauf zu achten, dass sich keine Warteschlangen bilden und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Beim Eintreffen auf das Sportgelände sind die Hände an der dafür vorgesehenen Außenwaschanlage zu waschen und zu desinfizieren.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend auf dem gesamten Vereinsgelände einzuhalten.
Das Sportgelände ist nach dem Trainingsbetrieb umgehend zu verlassen.
Die Kabinen und Duschen sind geschlossen und können nicht genutzt werden.
Die Toiletten im Gebäude sind geöffnet, dürfen jedoch nur max. von einer Person genutzt werden.

3. Training/Übungsstunden

Zu jedem Übungs- bzw. Trainingstag sind von den Trainern/Übungsleitern Anwesenheitslisten (Anlage 1 dieses Konzeptes) zu führen.
Die Trainer/Übungsleiter tragen dafür Sorge, dass die vorgeschriebenen Abstände von mind. 1,50 Metern von allen Anwesenden zu jeder Zeit eingehalten werden.
Die Fußballplätze haben jeweils ein Spielfeld von 100 m x 70 m.
Für das Training kann ein Fußballplatz in max. vier Übungsflächen von jeweils 50 m x 35 m aufgeteilt werden.
Während des Trainings dürfen sich jeweils max. ein Sportler und ein Trainer/Übungsleiter innerhalb einer Übungsfläche aufhalten.
Sportler verschiedener Trainingsgruppen halten außerhalb der zugewiesenen Übungsflächen immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.

4. Trainingsvorbereitung

Der Trainer/ Übungsleiter:
Plant den zeitlichen Ablauf.
Stellt Übungsgruppen zusammen.
Lädt unter Angabe der Übungszeit die Teilnehmer zum Training ein.
Erfasst die Teilnehmer auf einer Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten und meldet diese per Email nach dem Training an buero@tsv-godshorn.de.
Bereitet die Übungsflächen gem. Pkt. 3 dieses Konzeptes vor. Die Abgrenzung der Übungsflächen auf Fußballplätzen werden durch Pylonen oder Stangen gekennzeichnet; soweit möglich werden die Abgrenzungen vom Platzwart eingerichtet, der ÜL stimmt dieses am Vortag des Trainings mit diesem ab.
Legt das Übungsmaterial vor Trainingsbeginn in den Übungsflächen bereit.

5. Trainingsdurchführung

Die Sportler beachten außerhalb des Übungsbereichs das strikte Abstandsgebot auf dem gesamten Sportgelände.
Sie tragen außerhalb der Übungsflächen medizinischen Mund-Nasenschutz oder FFP2-Masken.
Die Sportler können von Begleitpersonen bis zum Eingang (aufgestellter Zaun) des Sportgeländes des TSV Godshorn gebracht und nach dem Training von dort abgeholt werden.
Für alle Personen gilt immer eine Abstandspflicht von 1,5 Metern, ein Aufenthalt von Begleitpersonen auf dem Sportgelände während des Trainings ist nicht zulässig.
Zum Trainingsbeginn vergewissert sich der ÜL, dass die Teilnehmer aktuell kein Fieber oder Erkältungssymptome haben und innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt mit einer auf COVID19 positiv getesteten Person hatten. Die Teilnehmer bestätigen das zu jedem Training schriftlich und händigen dem ÜL das hierfür notwendige und unterschriebene Dokument aus. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren hat der/die Erziehungsberechtigte das Dokument auszufüllen und zu unterschreiben.
Nur dann dürfen sie am Training teilnehmen.
Die Bestätigung dokumentiert der ÜL auf der Teilnehmerliste und bewahrt diese dokumentensicher auf. Danach betreten die Sportler ihren Übungsbereich.
Übungen sind innerhalb der Übungsbereiche so durchzuführen, dass ein Kontakt mit anderen strikt vermieden wird (Schussrichtung nicht in Richtung benachbarter Übungsbereiche).
Während des Trainings soll der Übungsbereich nur in Abstimmung mit dem ÜL verlassen werden.
Nach Beendigung des Trainings verlassen die Sportler das Sportgelände unter Einhaltung des Mindestabstandes.
Der ÜL sorgt für den Abbau der Übungsbereiche. Er desinfiziert die Sportgeräte, mit denen die Teilnehmer direkten Kontakt hatten.

6. Sonstiges

Der ÜL darf im Falle einer notwendigen Hilfeleistung, etwa bei Verletzungen, in direkten Kontakt zum Sportler treten. Hierbei trägt er eine FFP2-Maske und nach Möglichkeit Schutzhandschuhe. In jedem Fall desinfiziert er sich und dem Sportler anschließend die Hände.
Die Nutzung der Fußballplätze sind mit der Spartenleitung des TSV Godshorn abzustimmen (Zeitvergabe). Es wird ein gesonderter Trainings- und Belegungsplan erstellt und veröffentlicht.
Die ÜL sind für die Öffnung und Schließung der Anlage verantwortlich. Die Sportanlage darf nur zum Ein- und Auslass der Sportler*innen geöffnet werden. Dabei sind die Ein- und Ausgangsregeln bzw. Hinweise zu beachten.
Die Sportler*innen haben vor der Sportanlage unter Beachtung der entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln zu warten und werden durch ihren ÜL zur Teilnahme eingelassen.
Besucher und Nichtmitglieder sind auf dem Sportgelände während des Trainings nicht zugelassen.
Das Sportgelände des TSV Godshorn bleibt grundsätzlich geschlossen. Der Platzwart hat dieses täglich und jeden Abend nach Ende der Individualsport-Einheiten zu überprüfen.

Dieses Trainings- und Hygienekonzept gilt ab 23. März 2021 bis auf Weiteres.

Der Vorstand des TSV Godshorn von 1926 e.V.