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TSV Godshorn: Sporthalle und Kita Am Kielenkamp – Verhaltensregeln und Hygienekonzept

In Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln des Landes Niedersachsen und den Empfehlungen der jeweiligen Verbände hat der Vorstand folgende Verhaltensregeln für die Sporthallen und die Kita Am Kielenkamp für Übungsstunden/Trainings und den Wettkampf-/Spielbetrieb festgelegt (gültig ab 1. September 2020).

DOWNLOAD TSV Godshorn Corona Regeln und Hygienekonzept Halle Status 1. September.2020

In den Hallen und der Kita Am Kielenkamp gilt es, den Abstand von 2 Metern einzuhalten!

1. Corona Beauftragte
• Der Vorstand ist gesamtverantwortlich für die Umsetzung der Corona-Regeln.
• Der Vorstand benennt einen Corona-Beauftragten.
• Jede Sparte meldet dem Vorstand einen Corona-Beauftragten.
• Jede Mannschaft benennt der Spartenleitung je einen Corona-Beauftragten.
• Der jeweilige Corona-Beauftragte sorgt für die Umsetzung der in diesem Schreiben aufgeführten Corona-Regeln.

Sofern sich Personen in einem vom TSV Godshorn genutzten Gebäude während einer Trainings-/ Übungsstunde oder eines Wettkampf- bzw. Spielbetriebstages nicht an die aufgestellten Regeln halten, hat der jeweilige Corona-Beauftragte das Hausrecht und ist berechtigt, diese Personen aus dem Gebäude zu verweisen.

2. Betreten und Verlassen der Gebäude

• Beim Betreten und beim Verlassen des Gebäudes ist darauf zu achten, dass sich keine Warteschlangen bilden und dass der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten wird.
• Beim Betreten des Eingangsbereiches gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.
• Jeder hat sich beim Betreten die Hände zu desinfizieren.
• Mannschaften treffen sich vor der Halle unter Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands und Tragen der Mund-Nase-Bedeckung. Von körperlichen Begrüßungen ist abzusehen.
• Die Gebäude sind nach dem Trainings-/Spielbetrieb umgehend zu verlassen.
• Es gilt in den Fluren wenn möglich eine Einbahnstraßenregelung. Das bedeutet für die große Halle: Eingang wie bekannt – Ausgang durch die Fluchttür in der großen Halle links neben den Geräteräumen oder bei Benutzung der Umkleideräume durch den Fluchtweg im Zwischengang der beiden Hallen. Der Trainer/Übungsleiter hat dafür zu sorgen, dass die Fluchttür in der Halle wieder verschlossen wird.
• Für die kleine Halle gilt: Bitte den Eingang links auf dem Schulhof benutzen und als Ausgang die Fluchttür im Gang zwischen der großen und kleinen Halle. Für die Gymnastikhalle ist der Eingang auch gleichzeitig der Ausgang. Hierbei ist durch den Trainer/Übungsleiter darauf zu achten, dass Mund-Nasen-Schutz getragen wird und es zu keinen Warteschlangen und Gegenverkehr kommt.
• Da es in der Kita nur einen Ein- und Ausgang gibt gilt hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zum Betreten des Übungsraumes.

3. Training/Übungsstunden

• Die Halle darf nur betreten werden, wenn keine Krankheitssymptome oder wissentlich kein Kontakt zu infizierten Personen innerhalb der jeweils vorangegangenen zwei Wochen bestanden hat.
• Von den Trainern/Übungsleitern sind an jedem Übungs- bzw. Trainingstag Anwesenheitslisten zu führen.
• Sollten bei diesen Trainings Zuschauer (wie z.B. Eltern, Freunde oder andere Gäste) anwesend sein, dann sind auch diese vom Trainer zu erfassen. Die Empfehlung ist, dass die Eltern auf ihre Kinder auf dem Schulhof warten.
• Die Trainer/Übungsleiter tragen dafür Sorge, dass die vorgeschriebenen Abstände von mind. 2 Metern von allen Anwesenden zu jeder Zeit eingehalten werden.
• Hilfestellung ist nur in Notfällen erlaubt. Bitte daher keine neuen Übungen erlernen, die eine dauerhafte Hilfestellung erfordern. Trainer/Übungsleiter, z. B. beim Rhönrad- und Trampolinturnen werden daher immer einen Mund-Nasenschutz mitführen.

4. Wettkampf/Spielbetrieb- Zuschauer und Gäste

• Der Coronabeauftragte informiert alle Spielbeteiligten über die geltenden Regelungen.
• Akteure/Zuschauer dürfen nur die Halle betreten, wenn sie keine Krankheitssymptome haben oder wissentlich kein Kontakt zu infizierten Personen innerhalb der vorangegangenen 2 Wochen bestand.
• Bei Spielen ist die Anwesenheit aller Personen in der Halle sowie der Zeitraum des Aufenthaltes zu dokumentieren. Für die Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Kampfrichter wird dies durch den Spielberichtsbogen erfüllt. Kampfrichter tragen bitte ihren vollständigen Vor- und Nachnamen in die dazugehörige Spalte ein. Sollte eine Mannschaft weitere Mannschaftsbetreuer benötigen, so sind die vollständigen Namen auf der Rückseite des Spielberichtsbogens einzutragen. Bei Jugendspielen können die Vereine bis zu drei Personen benennen. Der Heimverein hat ein leserliches Foto oder eine Kopie des Spielberichtsbogens inklusive der Rückseite 3 Wochen aufzuheben.
• Zuschauer sind ebenfalls auf dem Dokumentationsformular zu erfassen. Sie müssen außerhalb des Spielfeldes sitzen und den Abstand von 2 Metern einhalten.
• Mannschafts- und Auswechselbank sowie Kampfgerichtstisch und Umkleidekabinen müssen vor dem Spiel desinfiziert sein.
• Spieler bringen eigene Trinkflaschen mit oder die Trinkflaschen sind gekennzeichnet. Bitte jedoch darauf achten, dass in den Hallen weder gegessen noch getrunken werden darf.
• Auf Rituale vor und nach dem Spiel sowie Händeschütteln und sonstige enge Körperkontakte ist zu verzichten.
• Für die Umsetzung sind die jeweiligen Spartenleiter bzw. der zuständige Trainer/Übungsleiter verantwortlich.

5. Abgabe der ausgefüllten Formulare

• Die ausgefüllten Listen sind nach Fertigstellung entweder dem Spartenleiter oder in der Geschäftsstelle zur Aufbewahrung abzugeben.
• Die Anwesenheitslisten der Sportler sind von den Trainern/Übungsleitern weiterhin zu führen.

6. Hygieneregeln

• Vor und nach dem Trainings-/Spielbetrieb müssen sich alle Sportler die Hände an den aufgestellten Spendern desinfizieren oder sich auf der Toilette die Hände waschen.
• Trainingsmaterial wird nur durch die Übungsleiter aus den Geräteräumen geholt und vor Gebrauch desinfiziert.
• Nach der Nutzung der Umkleidekabinen müssen die Sitzbänke desinfiziert werden. Dies gilt auch für eine evtl. Gästekabine bei Spielen. Bitte auch dafür sorgen, dass keine Gegenstände in den Umkleidekabinen verbleiben.

7. Benutzung von Fluren, Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten

• In den Kabinen dürfen sich gleichzeitig höchstens 8 bis 10 Personen aufhalten.
• In den Duschen muss der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
• Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.
• Es sind die Hinweisschilder an den Türen zu beachten.
• Sollte in besonderen Situationen wie z.B. extreme Wetterlagen, ein Abstand von 2 Metern nicht realisierbar sein, dann wird das Tragen von Mund/Nasen Schutzmasken verpflichtend.
• Jeder Sportler und jeder Zuschauer hat grundsätzlich eine Mund/Nasen Schutzmaske bei sich zu führen.

8. Umsetzung der Maßnahmen

• Der jeweilige Spartenleiter ist dafür verantwortlich, dass jedem Trainer und Übungsleiter diese Verhaltensregeln ausgehändigt und erläutert werden.
• Sollten sich Einzelne oder Mannschaften nachweislich und vorsätzlich nicht an die aufgestellten Regeln halten, behält sich der TSV Godshorn vor, Hallenverbote oder die Abmeldung von Mannschaften aus dem Spielbetrieb vorzunehmen.

Alle Mitglieder des TSV Godshorn und alle Zuschauer/Gäste sind aufgefordert im Sinne des Infektionsschutzes daran mitzuwirken, das der Trainings- und Spielbetrieb aufrecht erhalten werden kann und evtl. Schaden durch Bußgelder oder Schließung der Hallen vermieden wird.

Der Vorstand des TSV Godshorn von 1926 e.V. Stand 1. September 2020

TSV-Hauptversammlung am 4. September im Biergarten des „Treffpunkt“

Die Wetterprognose ist günstig, deshalb kann die diesjährige Hauptversammlung am 4. September 2020 wie geplant draußen stattfinden. Wir holen damit die wegen der Corona-Pandemie ausgefallene Hauptversammlung vom 13. März 2020 nach. Es geht los um 19.00 Uhr auf dem Gelände zwischen Dorfgemeinschaftshaus und TSV-Clubheim/Schützenhaus. Es steht eine umfangreiche Bestuhlung zur Verfügung. Mitglieder wie Gäste sind herzlich Willkommen! Denkt bitte alle daran, eine Maske mitzubringen! Haltet Euch bitte an die Abstands- und Hygieneregeln.

Tagesordnung Jahreshauptversammlung 2020 FIN

Die Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
2. Ehrung verstorbener Mitglieder
3. Grußworte der Gäste
4. Ehrungen Teil I
5. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
6. Rechenschaftsbericht des Ehrenrates
7. Kassenbericht des Schatzmeisters
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Entlastung des Vorstandes
10. Wahl des Kassenprüfers
11. Ehrungen Teil II
12. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
13. Festlegen der Mitgliedsbeiträge
14. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages 2020
15. Verschiedenes

An diesem Tag fallen wegen der Jahreshauptversammlung sämtliche Übungsstunden des TSV Godshorn ab 18.00 Uhr aus.

Update Verhaltensregeln und Hygienekonzept während der Corona-Zeit (Gültig ab 01.09.2020)

DOWNLOAD: Update Coronaregeln September 2020 TSV Godshorn

In Übereinstimmung mit der Verhaltensregel des Landes Niedersachsen und den Empfehlungen des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) hat der Vorstand Verhaltensregeln für das Sportgelände am Spielplatzweg 20 in Godshorn für Übungsstunden/Trainings und den Wettkampf/Spielbetrieb festgelegt. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt es, den Abstand von 1,50 Metern einzuhalten!

1. Corona Beauftragte
• Der Vorstand ist gesamtverantwortlich für die Umsetzung der Corona-Regeln.
• Der Vorstand benennt einen Corona-Beauftragten.
• Jede Sparte meldet dem Vorstand einen Corona-Beauftragten.
• Jede Mannschaft benennt der Spartenleitung je einen Corona-Beauftragten.
• Der jeweilige Corona-Beauftragte sorgt für die Umsetzung der in diesem Schreiben aufgeführten Corona-Regeln.

Sofern sich Personen auf einer vom TSV Godshorn genutzten Anlage oder eines genutzten Gebäudes während einer Trainings-/Übungsstunde oder eines Wettkampfs bzw. Spielbetriebstages nicht an die aufgestellten Regeln hält, hat der jeweilige Corona-Beauftragte das Hausrecht und ist berechtigt, diese Personen von der Anlage bzw. aus dem Gebäude zu verweisen.

2. Verlassen des Geländes und Nutzung der Vereinsgaststätte „Treffpunkt“
Beim Betreten und beim Verlassen des Geländes oder Gebäudes ist darauf zu achten, dass sich keine Warteschlangen bilden und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

• Das Sportgelände ist nach dem Trainings-/Spielbetrieb umgehend zu verlassen.
• Zugleich ist der Besuch der Vereinsgaststätte „Treffpunkt“ dagegen möglich bzw. ist erwünscht.
• In der Gaststätte „Treffpunkt“ gelten die für die Gastronomie festgelegten Corona-Verhaltensregeln und werden durch den Wirt des „Treffpunkt“ und sein Personal um- bzw. durchgesetzt.
• Im „Treffpunkt“ erworbene Speisen und Getränke dürfen ausschließlich auf dem Gelände des „Treffpunkts“ eingenommen werden.
• Als Außengelände des „Treffpunkts“ gilt der Biergarten mit den jeweiligen abgestimmten Erweiterungen.

3. Training/Übungsstunden
• Grundsätzlich sind von den Trainern/Übungsleitern an jedem Übungs- bzw. Trainingstag Anwesenheitslisten zu führen.
• Sollten bei diesen Trainings Zuschauer (wie z.B. Eltern, Freunde oder andere Gäste) anwesend sein, dann sind diese vom Trainer zu erfassen.
• Die Trainer/Übungsleiter tragen dafür Sorge, dass die vorgeschriebenen Abstände von mind. 1,50 Metern von allen Anwesenden zu jeder Zeit eingehalten werden.

4. Wettkampf/Spielbetrieb- Zuschauer und Gäste
• Der Gesetzgeber erlaubt Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen. Hierbei wird zwischen Sportlern und Zuschauern unterschieden. Als Sportler gelten die Spieler und der Schiedsrichter.
Alle anderen Personen auf dem Sportgelände gelten als Zuschauer und sind so zu zählen.
• Bei Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen im Freien dürfen diese stehend und ohne Dokumentation die jeweiligen Veranstaltungsorte betreten.
• Ab dem 51. Zuschauer gilt eine Sitzpflicht für alle anwesenden Zuschauer
• Da aufgrund des Parallelbetriebes von mehreren Spielen davon ausgegangen werden muss, dass sich immer mehr als 50 Personen auf dem Sportgelände befinden, sollen die Zuschauer des TSV
und des jeweiligen Gastvereins aufgefordert werden, sich Sitzgelegenheiten mitzubringen und die Spiele sitzend zu verfolgen. Der TSV ist verpflichtet zu jeder Zeit zu wissen, wie viele Personen sich auf dem Gelände aufhalten.
• Der Abstand von mindestens 1,50 Metern gilt in jedem Fall.
• Da an Spielbetriebstagen auf dem Sportplatz ein ständiges Kommen und Gehen üblich ist, müssen alle Teilnehmer eines Spieles erfasst werden.
• Die jeweiligen TSV-Spieler einer Mannschaft werden auf einem separaten Dokumentationsformular erfasst. Dieses jeweils aktuell ausgefüllte Formular hat der Mannschaftsverantwortliche auch bei Auswärtsspielen mitzuführen und bei Aufforderung dem Heimverein auszuhändigen.
• Der jeweilige Mannschaftsverantwortliche fordert bei Heimspielen auf dem TSV-Gelände vom Gastverein die ausgefüllte Dokumentationsliste an.
• Diese ausgefüllten Spielerlisten beider Vereine sowie die ausgefüllten Zuschauerlisten sind nach Spielende in der TSV Geschäftsstelle abzugeben und werden dort für drei Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.
• Für die Umsetzung sind die jeweiligen Spartenleiter bzw. der zuständige Trainer/Übungsleiter verantwortlich.

5. Wettkampf/ Spielbetrieb – Teilnehmende Sportler
• Für den Spielbetrieb sind max. 50 Personen (Sportler, Schiedsrichter und Assistenten) erlaubt. Weitere Personen, wie z.B. Trainer, Betreuer, verletzte Spieler usw. gelten entsprechend der niedersächsischen Corona Verordnung als Zuschauer.
• Die oben genannten Personen sind komplett auf dem Dokumentationsformular zu erfassen. Diese Personen müssen sich außerhalb des Spielfeldes aufhalten und den Abstand von 1,50 Metern
einhalten.

6. Abgabe der ausgefüllten Formulare
• Die ausgefüllten Listen sind nach Fertigstellung entweder dem Spartenleiter oder in der TSV-Geschäftsstelle zur Aufbewahrung abzugeben.
• Die Anwesenheitslisten der Sportler sind von den Trainern/Übungsleitern weiterhin zu führen.

7. Hygieneregeln
• Vor und nach dem Trainings-/Spielbetrieb müssen sich alle Sportler am Außenbecken mit Seife die Hände reinigen.
• Nach der Nutzung der Kabinen müssen die Sitzbänke von der nutzenden Mannschaft desinfiziert werden. Dies gilt auch für die Gästekabine.
• Es ist die jeweilige Mannschaft des TSV verantwortlich für die Desinfektion der Sitzbänke.
• Im „Treffpunkt“ ist die Handdesinfektion möglich.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

8. Benutzung von Fluren, Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten

• In den Kabinen dürfen sich gleichzeitig höchstens 6 bis 8 Personen aufhalten.
• Das Betreten der Treppenhäuser und Flure ist nur einzeln und im Abstand von 1,50 Metern erlaubt.
• In den Duschen dürfen sich gleichzeitig 2 Personen aufhalten.
• Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.
• Es sind die Hinweisschilder an den Türen zu beachten.
• Sollte in besonderen Situationen wie z.B. extreme Wetterlagen, gleichzeitige Besetzung aller Kabinen von mehreren Mannschaften ein Abstand von 1,50 Metern nicht realisierbar sein, dann
wird das Tragen von Mund/Nasen Schutzmasken verpflichtend.
• Jeder Spieler und jeder Zuschauer hat grundsätzlich eine Mund/Nasen Schutzmaske bei sich zu führen.

9. Mannschaftsbesprechungen

• Die notwendigen Mannschaftsbesprechungen vor einem Wettkampf/Spiel und/oder während der Unterbrechungen/Halbzeiten dürfen nur im Freien abgehalten werden.
• Innerhalb der Kabinen sind diese Besprechungen untersagt.

10. Umsetzung der Maßnahmen

• Jedem Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsverantwortlichen werden diese Verhaltensregeln ausgehändigt und erläutert. Der Empfang wird schriftlich bestätigt.
• Sollten sich Einzelne oder Mannschaften nachweislich und vorsätzlich nicht an die aufgestellten Regeln halten, behält sich der TSV Godshorn vor, Platzverbote oder die Abmeldung von Mannschaften aus dem Spielbetrieb vorzunehmen.

Alle Mitglieder des TSV Godshorn und alle Zuschauer/Gäste sind aufgefordert im Sinne des Infektionsschutzes daran mitzuwirken, dass der Trainings- und Spielbetrieb gewährleistet werden kann und evtl. Schaden durch Bußgelder oder Schließung der Anlagen vermieden wird.

Der Vorstand des TSV Godshorn von 1926 e.V. Stand: 1. September 2020

Vereins-Informationen

TSV Godshorn von 1926 e.V.
Ansprechpartner*in für Hygienekonzept:
Roman Katona (Herrenbereich Tel. 0178 2511859)
Dirk Schulze (Jugend + Damen Tel. 01781594303)
Mail: buero@tsv-godshorn.de
Adresse Sportstätte:
Spielplatzweg 20, 30855 Langenhagen

FLOW YOGA und Pilates als neue Angebote

Ab September wird Mikael Honesseau, ein ausgebildeter Balletttänzer, Choreograf und Tanzpädagoge, der als Dozent mit Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen in Niedersachsen bereits zahlreiche soziokulturelle Tanzprojekte, Workshops und Kurse realisiert hat, verschiedene neue Kurse anbieten. Mikael ist für professionelle Tänzer und Ensembles auch als Dozent für zeitgenössischen Tanz, Tanztheater und Choreografie tätig.

Angebote Gesundheitssport neu 09_20

Flyer Pilates September 2020

Pilates Workout für Frauen, Montag, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Pilates Workout ist ein effektives Ganzkörpertraining, das komplexe Kraftübungen mit Stretching, Koordinations- und Atemtechniken vereint. Dabei werden vor allem die Beweglichkeit, Kraftausdauer und Körperkontrolle geschult. Der Hauptunterschied zum herkömmlichen Fitnesstraining ist, dass sich Pilates-Übungen auf die körperstabilisierende Tiefenmuskulatur fokussieren und der ganze Körper im Einsatz ist. Pilates korrigiert die Körperhaltung und verbessert dadurch auch die Atmung. Eine ausdehnende und tiefe Brustatmung wirkt zudem Stress und Verspannungen entgegen.

Pilates Workout für Männer, Dienstag, 12:15 Uhr bis 13:15 Uhr

Unterschiede zwischen Pilates für Männer und Pilates für Frauen finden sich bei der Auswahl der Übungen. Intensität und Art der Übungen sind bei Männerkursen meist höher. Regelmäßiges Pilatestraining schafft für Männer Kraft und Koordination von vielen Muskelgruppen und bildet eine gute Grundlage für andere Sportarten! Im Gegensatz zum reinen Muskelaufbau und Kraftsport ist Pilates gelenkschonend und verbessert die Haltung und die Atmung.

FLOW YOGA 1 für Frauen, Mittwoch 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

FLOW YOGA Level 1 ist geeignet für Teilnehmer mit Yoga Erfahrung oder guter Beweg¬lichkeit. Die Übungen sind dynamischer und werden fließend miteinander verbunden. Gleichzeitig wird die Atmung mit der Bewegung synchronisiert, wodurch der Körper Energie, Kraft und innere Ruhe aufbaut. FLOW YOGA Level 1 ist insgesamt ein intensives und körperbetontes Workout, das die Muskulatur kräftigt sowie Ausdauer und Balance und Beweglichkeit fördert.

FLOW YOGA Basis für Frauen, Donnerstag 18:45 Uhr bis 19:45 Uhr

FLOW YOGA Basis ist geeignet für Teilnehmer ohne Yoga Erfahrung und für alle, die eine ruhig fließende Yogapraxis suchen, die Ruhe und Kraft finden möchten. Bei FLOW YOGA Basis wird der Körper langsam an die Asanas herangeführt. Die Wirbelsäule, als wichtigste Energieachse, wird in diesem Flow eingerichtet, gedreht und mobilisiert, durch langsame Dehnungen, Drehungen im Stehen, Sitzen und Liegen. Die fließenden Haltungen dehnen den Körper und vertiefen den Atem.

Die Kurse werden voraussichtlich wöchentlich (ausgenommen in den Herbstferien) bis zu den Weihnachtsferien stattfinden. Für diesen Kurs aus dem Bereich des Gesundheitssportes, ist ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 8,00 € pro Übungsstunde für Mit-glieder bzw. 12,00 € pro Übungsstunde für Nichtmitglieder zu zahlen. Ein Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich, sofern noch Plätze frei sind.

Anmeldungen sind per Mail gesundheitssport@tsv-godshorn.de oder per Telefon in der Geschäftsstelle unter 0511/8975775 möglich.
(Öffnungszeiten Mo, Di und Do 16.00 Uhr – 19.00 Uhr)

Sportwoche unter dem Motto: Der TSV sagt DANKE!

Spielplan Sportwoche 2020

Trotz umfangreicher Corona-Auflagen veranstaltet die Fußballabteilung des TSV Godshorn vom 18. bis 22. August eine Sportwoche. Täglich präsentieren sich ab 17:30 Uhr Jugend, Damen und Herren Mannschaften in Freundschaftsspielen gegen benachbarte und befreundete Mannschaften.

Mit dieser Sportwoche möchte der TSV Godshorn seinen vielen Sponsoren, ehrenamtlichen Helfern und auch Sportlern DANKE sagen. DANKE, dass alle gemeinsam in schwierigen Zeiten zusammengehalten und somit ein großes Zeichen an Solidarität und gleichzeitiger Hoffnung gesetzt haben!

Auch wenn die Corona-Pandemie noch lange keine normalen Abläufe zulassen wird und weiterhin ein sensibler Umgang mit bestehenden Regeln notwendig ist, wollen die TSV-Verantwortlichen mit der Sportwoche ihrer Anlage wieder ein wenig Leben einhauchen: Zu den Freundschaftsspielen ist das Clubheim geöffnet und parallel bietet der Förderverein Leckeres und Reichhaltiges vom Grill an.

Der TSV Godshorn freut sich auf ein zahlreiches Wiedersehen mit seinen Freunden und Mitgliedern. Also lasst die Küche die nächste Woche das ein oder andere mal kalt und schaut auf unserer schönen Sportanlage vorbei.

Aufgrund der bestehenden Corona Auflagen werden Zuschauer gebeten, sich zum Besuch der Fußballspiele Sitzgelegenheiten mitzubringen. Weiterhin ist es essenziell die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Lasst uns gemeinsam aufeinander achten und dem Vereinsleben frischen Wind einhauchen!

Eure TSV-Fußballsparte!