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TSV Godshorn: Sporthalle und Kita Am Kielenkamp – Verhaltensregeln und Hygienekonzept

In Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln des Landes Niedersachsen und den Empfehlungen der jeweiligen Verbände hat der Vorstand folgende Verhaltensregeln für die Sporthallen und die Kita Am Kielenkamp für Übungsstunden/Trainings und den Wettkampf-/Spielbetrieb festgelegt (gültig ab 1. September 2020).

DOWNLOAD TSV Godshorn Corona Regeln und Hygienekonzept Halle Status 1. September.2020

In den Hallen und der Kita Am Kielenkamp gilt es, den Abstand von 2 Metern einzuhalten!

1. Corona Beauftragte
• Der Vorstand ist gesamtverantwortlich für die Umsetzung der Corona-Regeln.
• Der Vorstand benennt einen Corona-Beauftragten.
• Jede Sparte meldet dem Vorstand einen Corona-Beauftragten.
• Jede Mannschaft benennt der Spartenleitung je einen Corona-Beauftragten.
• Der jeweilige Corona-Beauftragte sorgt für die Umsetzung der in diesem Schreiben aufgeführten Corona-Regeln.

Sofern sich Personen in einem vom TSV Godshorn genutzten Gebäude während einer Trainings-/ Übungsstunde oder eines Wettkampf- bzw. Spielbetriebstages nicht an die aufgestellten Regeln halten, hat der jeweilige Corona-Beauftragte das Hausrecht und ist berechtigt, diese Personen aus dem Gebäude zu verweisen.

2. Betreten und Verlassen der Gebäude

• Beim Betreten und beim Verlassen des Gebäudes ist darauf zu achten, dass sich keine Warteschlangen bilden und dass der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten wird.
• Beim Betreten des Eingangsbereiches gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.
• Jeder hat sich beim Betreten die Hände zu desinfizieren.
• Mannschaften treffen sich vor der Halle unter Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands und Tragen der Mund-Nase-Bedeckung. Von körperlichen Begrüßungen ist abzusehen.
• Die Gebäude sind nach dem Trainings-/Spielbetrieb umgehend zu verlassen.
• Es gilt in den Fluren wenn möglich eine Einbahnstraßenregelung. Das bedeutet für die große Halle: Eingang wie bekannt – Ausgang durch die Fluchttür in der großen Halle links neben den Geräteräumen oder bei Benutzung der Umkleideräume durch den Fluchtweg im Zwischengang der beiden Hallen. Der Trainer/Übungsleiter hat dafür zu sorgen, dass die Fluchttür in der Halle wieder verschlossen wird.
• Für die kleine Halle gilt: Bitte den Eingang links auf dem Schulhof benutzen und als Ausgang die Fluchttür im Gang zwischen der großen und kleinen Halle. Für die Gymnastikhalle ist der Eingang auch gleichzeitig der Ausgang. Hierbei ist durch den Trainer/Übungsleiter darauf zu achten, dass Mund-Nasen-Schutz getragen wird und es zu keinen Warteschlangen und Gegenverkehr kommt.
• Da es in der Kita nur einen Ein- und Ausgang gibt gilt hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zum Betreten des Übungsraumes.

3. Training/Übungsstunden

• Die Halle darf nur betreten werden, wenn keine Krankheitssymptome oder wissentlich kein Kontakt zu infizierten Personen innerhalb der jeweils vorangegangenen zwei Wochen bestanden hat.
• Von den Trainern/Übungsleitern sind an jedem Übungs- bzw. Trainingstag Anwesenheitslisten zu führen.
• Sollten bei diesen Trainings Zuschauer (wie z.B. Eltern, Freunde oder andere Gäste) anwesend sein, dann sind auch diese vom Trainer zu erfassen. Die Empfehlung ist, dass die Eltern auf ihre Kinder auf dem Schulhof warten.
• Die Trainer/Übungsleiter tragen dafür Sorge, dass die vorgeschriebenen Abstände von mind. 2 Metern von allen Anwesenden zu jeder Zeit eingehalten werden.
• Hilfestellung ist nur in Notfällen erlaubt. Bitte daher keine neuen Übungen erlernen, die eine dauerhafte Hilfestellung erfordern. Trainer/Übungsleiter, z. B. beim Rhönrad- und Trampolinturnen werden daher immer einen Mund-Nasenschutz mitführen.

4. Wettkampf/Spielbetrieb- Zuschauer und Gäste

• Der Coronabeauftragte informiert alle Spielbeteiligten über die geltenden Regelungen.
• Akteure/Zuschauer dürfen nur die Halle betreten, wenn sie keine Krankheitssymptome haben oder wissentlich kein Kontakt zu infizierten Personen innerhalb der vorangegangenen 2 Wochen bestand.
• Bei Spielen ist die Anwesenheit aller Personen in der Halle sowie der Zeitraum des Aufenthaltes zu dokumentieren. Für die Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Kampfrichter wird dies durch den Spielberichtsbogen erfüllt. Kampfrichter tragen bitte ihren vollständigen Vor- und Nachnamen in die dazugehörige Spalte ein. Sollte eine Mannschaft weitere Mannschaftsbetreuer benötigen, so sind die vollständigen Namen auf der Rückseite des Spielberichtsbogens einzutragen. Bei Jugendspielen können die Vereine bis zu drei Personen benennen. Der Heimverein hat ein leserliches Foto oder eine Kopie des Spielberichtsbogens inklusive der Rückseite 3 Wochen aufzuheben.
• Zuschauer sind ebenfalls auf dem Dokumentationsformular zu erfassen. Sie müssen außerhalb des Spielfeldes sitzen und den Abstand von 2 Metern einhalten.
• Mannschafts- und Auswechselbank sowie Kampfgerichtstisch und Umkleidekabinen müssen vor dem Spiel desinfiziert sein.
• Spieler bringen eigene Trinkflaschen mit oder die Trinkflaschen sind gekennzeichnet. Bitte jedoch darauf achten, dass in den Hallen weder gegessen noch getrunken werden darf.
• Auf Rituale vor und nach dem Spiel sowie Händeschütteln und sonstige enge Körperkontakte ist zu verzichten.
• Für die Umsetzung sind die jeweiligen Spartenleiter bzw. der zuständige Trainer/Übungsleiter verantwortlich.

5. Abgabe der ausgefüllten Formulare

• Die ausgefüllten Listen sind nach Fertigstellung entweder dem Spartenleiter oder in der Geschäftsstelle zur Aufbewahrung abzugeben.
• Die Anwesenheitslisten der Sportler sind von den Trainern/Übungsleitern weiterhin zu führen.

6. Hygieneregeln

• Vor und nach dem Trainings-/Spielbetrieb müssen sich alle Sportler die Hände an den aufgestellten Spendern desinfizieren oder sich auf der Toilette die Hände waschen.
• Trainingsmaterial wird nur durch die Übungsleiter aus den Geräteräumen geholt und vor Gebrauch desinfiziert.
• Nach der Nutzung der Umkleidekabinen müssen die Sitzbänke desinfiziert werden. Dies gilt auch für eine evtl. Gästekabine bei Spielen. Bitte auch dafür sorgen, dass keine Gegenstände in den Umkleidekabinen verbleiben.

7. Benutzung von Fluren, Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten

• In den Kabinen dürfen sich gleichzeitig höchstens 8 bis 10 Personen aufhalten.
• In den Duschen muss der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
• Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.
• Es sind die Hinweisschilder an den Türen zu beachten.
• Sollte in besonderen Situationen wie z.B. extreme Wetterlagen, ein Abstand von 2 Metern nicht realisierbar sein, dann wird das Tragen von Mund/Nasen Schutzmasken verpflichtend.
• Jeder Sportler und jeder Zuschauer hat grundsätzlich eine Mund/Nasen Schutzmaske bei sich zu führen.

8. Umsetzung der Maßnahmen

• Der jeweilige Spartenleiter ist dafür verantwortlich, dass jedem Trainer und Übungsleiter diese Verhaltensregeln ausgehändigt und erläutert werden.
• Sollten sich Einzelne oder Mannschaften nachweislich und vorsätzlich nicht an die aufgestellten Regeln halten, behält sich der TSV Godshorn vor, Hallenverbote oder die Abmeldung von Mannschaften aus dem Spielbetrieb vorzunehmen.

Alle Mitglieder des TSV Godshorn und alle Zuschauer/Gäste sind aufgefordert im Sinne des Infektionsschutzes daran mitzuwirken, das der Trainings- und Spielbetrieb aufrecht erhalten werden kann und evtl. Schaden durch Bußgelder oder Schließung der Hallen vermieden wird.

Der Vorstand des TSV Godshorn von 1926 e.V. Stand 1. September 2020