Update Verhaltensregeln und Hygienekonzept während der Corona-Zeit (Gültig ab 01.09.2020)
DOWNLOAD: Update Coronaregeln September 2020 TSV Godshorn In Übereinstimmung mit der Verhaltensregel des Landes Niedersachsen und den Empfehlungen des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) hat der Vorstand Verhaltensregeln für das Sportgelände am Spielplatzweg 20 in Godshorn für Übungsstunden/Trainings und den Wettkampf/Spielbetrieb festgelegt. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist. Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt es, den Abstand von 1,50 Metern einzuhalten! 1. Corona Beauftragte • Der Vorstand ist gesamtverantwortlich für die Umsetzung der Corona-Regeln. • Der Vorstand benennt einen Corona-Beauftragten. • Jede Sparte meldet dem Vorstand einen Corona-Beauftragten. • Jede Mannschaft benennt der Spartenleitung je einen Corona-Beauftragten. • Der jeweilige Corona-Beauftragte sorgt für die Umsetzung der in diesem Schreiben aufgeführten Corona-Regeln. Sofern sich Personen auf einer vom TSV Godshorn genutzten Anlage oder eines genutzten Gebäudes während einer Trainings-/Übungsstunde oder eines Wettkampfs bzw. Spielbetriebstages nicht an die aufgestellten Regeln hält, hat der jeweilige Corona-Beauftragte das Hausrecht und ist berechtigt, diese Personen von der Anlage bzw. …