DOWNLOAD: Update Coronaregeln September 2020 TSV Godshorn
In Übereinstimmung mit der Verhaltensregel des Landes Niedersachsen und den Empfehlungen des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) hat der Vorstand Verhaltensregeln für das Sportgelände am Spielplatzweg 20 in Godshorn für Übungsstunden/Trainings und den Wettkampf/Spielbetrieb festgelegt. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt es, den Abstand von 1,50 Metern einzuhalten!
1. Corona Beauftragte
• Der Vorstand ist gesamtverantwortlich für die Umsetzung der Corona-Regeln.
• Der Vorstand benennt einen Corona-Beauftragten.
• Jede Sparte meldet dem Vorstand einen Corona-Beauftragten.
• Jede Mannschaft benennt der Spartenleitung je einen Corona-Beauftragten.
• Der jeweilige Corona-Beauftragte sorgt für die Umsetzung der in diesem Schreiben aufgeführten Corona-Regeln.
Sofern sich Personen auf einer vom TSV Godshorn genutzten Anlage oder eines genutzten Gebäudes während einer Trainings-/Übungsstunde oder eines Wettkampfs bzw. Spielbetriebstages nicht an die aufgestellten Regeln hält, hat der jeweilige Corona-Beauftragte das Hausrecht und ist berechtigt, diese Personen von der Anlage bzw. aus dem Gebäude zu verweisen.
2. Verlassen des Geländes und Nutzung der Vereinsgaststätte „Treffpunkt“
Beim Betreten und beim Verlassen des Geländes oder Gebäudes ist darauf zu achten, dass sich keine Warteschlangen bilden und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
• Das Sportgelände ist nach dem Trainings-/Spielbetrieb umgehend zu verlassen.
• Zugleich ist der Besuch der Vereinsgaststätte „Treffpunkt“ dagegen möglich bzw. ist erwünscht.
• In der Gaststätte „Treffpunkt“ gelten die für die Gastronomie festgelegten Corona-Verhaltensregeln und werden durch den Wirt des „Treffpunkt“ und sein Personal um- bzw. durchgesetzt.
• Im „Treffpunkt“ erworbene Speisen und Getränke dürfen ausschließlich auf dem Gelände des „Treffpunkts“ eingenommen werden.
• Als Außengelände des „Treffpunkts“ gilt der Biergarten mit den jeweiligen abgestimmten Erweiterungen.
3. Training/Übungsstunden
• Grundsätzlich sind von den Trainern/Übungsleitern an jedem Übungs- bzw. Trainingstag Anwesenheitslisten zu führen.
• Sollten bei diesen Trainings Zuschauer (wie z.B. Eltern, Freunde oder andere Gäste) anwesend sein, dann sind diese vom Trainer zu erfassen.
• Die Trainer/Übungsleiter tragen dafür Sorge, dass die vorgeschriebenen Abstände von mind. 1,50 Metern von allen Anwesenden zu jeder Zeit eingehalten werden.
4. Wettkampf/Spielbetrieb- Zuschauer und Gäste
• Der Gesetzgeber erlaubt Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen. Hierbei wird zwischen Sportlern und Zuschauern unterschieden. Als Sportler gelten die Spieler und der Schiedsrichter.
Alle anderen Personen auf dem Sportgelände gelten als Zuschauer und sind so zu zählen.
• Bei Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen im Freien dürfen diese stehend und ohne Dokumentation die jeweiligen Veranstaltungsorte betreten.
• Ab dem 51. Zuschauer gilt eine Sitzpflicht für alle anwesenden Zuschauer
• Da aufgrund des Parallelbetriebes von mehreren Spielen davon ausgegangen werden muss, dass sich immer mehr als 50 Personen auf dem Sportgelände befinden, sollen die Zuschauer des TSV
und des jeweiligen Gastvereins aufgefordert werden, sich Sitzgelegenheiten mitzubringen und die Spiele sitzend zu verfolgen. Der TSV ist verpflichtet zu jeder Zeit zu wissen, wie viele Personen sich auf dem Gelände aufhalten.
• Der Abstand von mindestens 1,50 Metern gilt in jedem Fall.
• Da an Spielbetriebstagen auf dem Sportplatz ein ständiges Kommen und Gehen üblich ist, müssen alle Teilnehmer eines Spieles erfasst werden.
• Die jeweiligen TSV-Spieler einer Mannschaft werden auf einem separaten Dokumentationsformular erfasst. Dieses jeweils aktuell ausgefüllte Formular hat der Mannschaftsverantwortliche auch bei Auswärtsspielen mitzuführen und bei Aufforderung dem Heimverein auszuhändigen.
• Der jeweilige Mannschaftsverantwortliche fordert bei Heimspielen auf dem TSV-Gelände vom Gastverein die ausgefüllte Dokumentationsliste an.
• Diese ausgefüllten Spielerlisten beider Vereine sowie die ausgefüllten Zuschauerlisten sind nach Spielende in der TSV Geschäftsstelle abzugeben und werden dort für drei Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.
• Für die Umsetzung sind die jeweiligen Spartenleiter bzw. der zuständige Trainer/Übungsleiter verantwortlich.
5. Wettkampf/ Spielbetrieb – Teilnehmende Sportler
• Für den Spielbetrieb sind max. 50 Personen (Sportler, Schiedsrichter und Assistenten) erlaubt. Weitere Personen, wie z.B. Trainer, Betreuer, verletzte Spieler usw. gelten entsprechend der niedersächsischen Corona Verordnung als Zuschauer.
• Die oben genannten Personen sind komplett auf dem Dokumentationsformular zu erfassen. Diese Personen müssen sich außerhalb des Spielfeldes aufhalten und den Abstand von 1,50 Metern
einhalten.
6. Abgabe der ausgefüllten Formulare
• Die ausgefüllten Listen sind nach Fertigstellung entweder dem Spartenleiter oder in der TSV-Geschäftsstelle zur Aufbewahrung abzugeben.
• Die Anwesenheitslisten der Sportler sind von den Trainern/Übungsleitern weiterhin zu führen.
7. Hygieneregeln
• Vor und nach dem Trainings-/Spielbetrieb müssen sich alle Sportler am Außenbecken mit Seife die Hände reinigen.
• Nach der Nutzung der Kabinen müssen die Sitzbänke von der nutzenden Mannschaft desinfiziert werden. Dies gilt auch für die Gästekabine.
• Es ist die jeweilige Mannschaft des TSV verantwortlich für die Desinfektion der Sitzbänke.
• Im „Treffpunkt“ ist die Handdesinfektion möglich.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
8. Benutzung von Fluren, Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten
• In den Kabinen dürfen sich gleichzeitig höchstens 6 bis 8 Personen aufhalten.
• Das Betreten der Treppenhäuser und Flure ist nur einzeln und im Abstand von 1,50 Metern erlaubt.
• In den Duschen dürfen sich gleichzeitig 2 Personen aufhalten.
• Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.
• Es sind die Hinweisschilder an den Türen zu beachten.
• Sollte in besonderen Situationen wie z.B. extreme Wetterlagen, gleichzeitige Besetzung aller Kabinen von mehreren Mannschaften ein Abstand von 1,50 Metern nicht realisierbar sein, dann
wird das Tragen von Mund/Nasen Schutzmasken verpflichtend.
• Jeder Spieler und jeder Zuschauer hat grundsätzlich eine Mund/Nasen Schutzmaske bei sich zu führen.
9. Mannschaftsbesprechungen
• Die notwendigen Mannschaftsbesprechungen vor einem Wettkampf/Spiel und/oder während der Unterbrechungen/Halbzeiten dürfen nur im Freien abgehalten werden.
• Innerhalb der Kabinen sind diese Besprechungen untersagt.
10. Umsetzung der Maßnahmen
• Jedem Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsverantwortlichen werden diese Verhaltensregeln ausgehändigt und erläutert. Der Empfang wird schriftlich bestätigt.
• Sollten sich Einzelne oder Mannschaften nachweislich und vorsätzlich nicht an die aufgestellten Regeln halten, behält sich der TSV Godshorn vor, Platzverbote oder die Abmeldung von Mannschaften aus dem Spielbetrieb vorzunehmen.
Alle Mitglieder des TSV Godshorn und alle Zuschauer/Gäste sind aufgefordert im Sinne des Infektionsschutzes daran mitzuwirken, dass der Trainings- und Spielbetrieb gewährleistet werden kann und evtl. Schaden durch Bußgelder oder Schließung der Anlagen vermieden wird.
Der Vorstand des TSV Godshorn von 1926 e.V. Stand: 1. September 2020
Vereins-Informationen
TSV Godshorn von 1926 e.V.
Ansprechpartner*in für Hygienekonzept:
Roman Katona (Herrenbereich Tel. 0178 2511859)
Dirk Schulze (Jugend + Damen Tel. 01781594303)
Mail: buero@tsv-godshorn.de
Adresse Sportstätte:
Spielplatzweg 20, 30855 Langenhagen