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TSV-Vereinsgelände bleibt geschlossen – Nutzung für Individualsport möglich

Die steigenden Inzidenzzahlen auf Werte über 120 (Status 22. März 2021) haben dazu geführt, dass die Region Hannover zu den „Hochindizidenzkommunen“ zählt. Deshalb kommen – anders als erhofft – bis auf weiteres keine Lockerungen in Frage. Das gilt leider auch für den Sportbetrieb. Deshalb muss das Sportgelände des TSV Godshorn grundsätzlich geschlossen bleiben.

Nach langer und intensiver Diskussion hat der geschäftsführende Vorstand des TSV Godshorn e.V. aber mit knapper Mehrheit beschlossen, dass das Vereinsgelände unter strikten Regelungen für Individualsport genutzt werden kann, da Individualsport von maximal zwei Personen erlaubt ist. Bei Nichteinhaltung der im Hygienekonzept vorgegebenen strikten Regelungen behält sich der Vorstand vor, seine Zustimmung zurückzunehmen und den Individualsport wieder einzustellen.

TSV Hygienekonzept März 2021 Anlage 1

Hygienekonzept für den Individualsport ab 23März2021 Status VS Beschlusslage.pdf

In Übereinstimmung mit der Verhaltensregel des Landes Niedersachsen und den Empfehlungen des NFV hat der Vorstand folgende Verhaltensregeln für das Sportgelände und den Individualsport/ Training festgelegt:

Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt es, den Abstand von 1,50 Metern jederzeit einzuhalten!

1. Grundlage
Aktuelle Corona Verordnung des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 15. März 2021.
Individualtraining mit max. zwei Personen im direkten Kontakt.
Mehrfachbelegungen einer Sportstätte (Fußballplatz) sind zulässig, wenn jede Trainingsgruppe mind. 572 qm zur alleinigen Nutzung zur Verfügung hat. Ein Fußballplatz wird in vier Vierteln aufgeteilt und somit hat jedes Viertel eine Fläche von 1750 qm.
Benutzte Sportgeräte und Inventar sind nach der Nutzung mit einem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.

Sofern sich Personen auf der Anlage während einer Trainings-/Übungsstunde nicht an die aufgestellten Regeln hält, hat der jeweilige Corona-Beauftragte/ Übungsleiter das Hausrecht und ist berechtigt, diese Personen von der Anlage bzw. aus dem Gebäude zu verweisen.

2. Beim Betreten und beim Verlassen des Geländes oder Gebäudes ist darauf zu achten, dass sich keine Warteschlangen bilden und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Beim Eintreffen auf das Sportgelände sind die Hände an der dafür vorgesehenen Außenwaschanlage zu waschen und zu desinfizieren.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend auf dem gesamten Vereinsgelände einzuhalten.
Das Sportgelände ist nach dem Trainingsbetrieb umgehend zu verlassen.
Die Kabinen und Duschen sind geschlossen und können nicht genutzt werden.
Die Toiletten im Gebäude sind geöffnet, dürfen jedoch nur max. von einer Person genutzt werden.

3. Training/Übungsstunden

Zu jedem Übungs- bzw. Trainingstag sind von den Trainern/Übungsleitern Anwesenheitslisten (Anlage 1 dieses Konzeptes) zu führen.
Die Trainer/Übungsleiter tragen dafür Sorge, dass die vorgeschriebenen Abstände von mind. 1,50 Metern von allen Anwesenden zu jeder Zeit eingehalten werden.
Die Fußballplätze haben jeweils ein Spielfeld von 100 m x 70 m.
Für das Training kann ein Fußballplatz in max. vier Übungsflächen von jeweils 50 m x 35 m aufgeteilt werden.
Während des Trainings dürfen sich jeweils max. ein Sportler und ein Trainer/Übungsleiter innerhalb einer Übungsfläche aufhalten.
Sportler verschiedener Trainingsgruppen halten außerhalb der zugewiesenen Übungsflächen immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.

4. Trainingsvorbereitung

Der Trainer/ Übungsleiter:
Plant den zeitlichen Ablauf.
Stellt Übungsgruppen zusammen.
Lädt unter Angabe der Übungszeit die Teilnehmer zum Training ein.
Erfasst die Teilnehmer auf einer Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten und meldet diese per Email nach dem Training an buero@tsv-godshorn.de.
Bereitet die Übungsflächen gem. Pkt. 3 dieses Konzeptes vor. Die Abgrenzung der Übungsflächen auf Fußballplätzen werden durch Pylonen oder Stangen gekennzeichnet; soweit möglich werden die Abgrenzungen vom Platzwart eingerichtet, der ÜL stimmt dieses am Vortag des Trainings mit diesem ab.
Legt das Übungsmaterial vor Trainingsbeginn in den Übungsflächen bereit.

5. Trainingsdurchführung

Die Sportler beachten außerhalb des Übungsbereichs das strikte Abstandsgebot auf dem gesamten Sportgelände.
Sie tragen außerhalb der Übungsflächen medizinischen Mund-Nasenschutz oder FFP2-Masken.
Die Sportler können von Begleitpersonen bis zum Eingang (aufgestellter Zaun) des Sportgeländes des TSV Godshorn gebracht und nach dem Training von dort abgeholt werden.
Für alle Personen gilt immer eine Abstandspflicht von 1,5 Metern, ein Aufenthalt von Begleitpersonen auf dem Sportgelände während des Trainings ist nicht zulässig.
Zum Trainingsbeginn vergewissert sich der ÜL, dass die Teilnehmer aktuell kein Fieber oder Erkältungssymptome haben und innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt mit einer auf COVID19 positiv getesteten Person hatten. Die Teilnehmer bestätigen das zu jedem Training schriftlich und händigen dem ÜL das hierfür notwendige und unterschriebene Dokument aus. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren hat der/die Erziehungsberechtigte das Dokument auszufüllen und zu unterschreiben.
Nur dann dürfen sie am Training teilnehmen.
Die Bestätigung dokumentiert der ÜL auf der Teilnehmerliste und bewahrt diese dokumentensicher auf. Danach betreten die Sportler ihren Übungsbereich.
Übungen sind innerhalb der Übungsbereiche so durchzuführen, dass ein Kontakt mit anderen strikt vermieden wird (Schussrichtung nicht in Richtung benachbarter Übungsbereiche).
Während des Trainings soll der Übungsbereich nur in Abstimmung mit dem ÜL verlassen werden.
Nach Beendigung des Trainings verlassen die Sportler das Sportgelände unter Einhaltung des Mindestabstandes.
Der ÜL sorgt für den Abbau der Übungsbereiche. Er desinfiziert die Sportgeräte, mit denen die Teilnehmer direkten Kontakt hatten.

6. Sonstiges

Der ÜL darf im Falle einer notwendigen Hilfeleistung, etwa bei Verletzungen, in direkten Kontakt zum Sportler treten. Hierbei trägt er eine FFP2-Maske und nach Möglichkeit Schutzhandschuhe. In jedem Fall desinfiziert er sich und dem Sportler anschließend die Hände.
Die Nutzung der Fußballplätze sind mit der Spartenleitung des TSV Godshorn abzustimmen (Zeitvergabe). Es wird ein gesonderter Trainings- und Belegungsplan erstellt und veröffentlicht.
Die ÜL sind für die Öffnung und Schließung der Anlage verantwortlich. Die Sportanlage darf nur zum Ein- und Auslass der Sportler*innen geöffnet werden. Dabei sind die Ein- und Ausgangsregeln bzw. Hinweise zu beachten.
Die Sportler*innen haben vor der Sportanlage unter Beachtung der entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln zu warten und werden durch ihren ÜL zur Teilnahme eingelassen.
Besucher und Nichtmitglieder sind auf dem Sportgelände während des Trainings nicht zugelassen.
Das Sportgelände des TSV Godshorn bleibt grundsätzlich geschlossen. Der Platzwart hat dieses täglich und jeden Abend nach Ende der Individualsport-Einheiten zu überprüfen.

Dieses Trainings- und Hygienekonzept gilt ab 23. März 2021 bis auf Weiteres.

Der Vorstand des TSV Godshorn von 1926 e.V.

TSV-Sportanlage frühestens am 22. März geöffnet – Hallensport nicht vor dem 12. April

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

am 3. März haben sich der Bund und die Länder getroffen und einen neuen Stufenplan zu den Lockerungen im Lockdown beschlossen. Für uns als TSV Godshorn heißt das: Licht am Ende des Tunnels. Aber der Reihe nach.

Seit Ende letzten Jahres bieten wir bereits ein Videofitnesstraining für die Fußballjugend an. Die Turnsparte bietet seit Anfang Januar für alle TSV Mitglieder jeden Montag einen Wirbelsäulen-Kurs an – regelmäßig nehmen mehr als 40 Mitglieder dieses Angebot dankend an.

Zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs sieht das Konzept des Landes Niedersachsen folgende Schritte vor:

Der geschäftsführende Vorstand hat auf dieser Basis entschieden, die Sportanlage frühestens am 22. März zu öffnen, sollte die Siebentage-Inzidenz in der Region Hannover unter 100 liegen. Ein Beschluss dazu wird am 18. März im Rahmen der Gesamtvorstandssitzung zur Abstimmung gestellt. Für den Hallensport ist eine Öffnung am Montag nach den Osterferien möglich (12. April), sofern die Siebentage-Inzidenz unter 100 liegt und ein Vorstandsbeschluss gefasst ist. Das bestehende Hygienekonzept wird derzeit geprüft und ggfs. angepasst.

Bis dahin bitten wir Euch ein weiteres Mal darum: Haltet in diesen schwierigen Zeiten Eurem TSV die Treue und bleibt noch ein bisschen geduldig! Wenn sich die Inzidenzen so entwickeln, wie wir das alle hoffen, dann geht es im April wieder richtig los. Wir freuen uns schon, Euch alle wieder zu sehen! Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Unser Impfstoff bleibt der Zusammenhalt! Passt weiter gegenseitig auf Euch auf und bleibt gesund!

Euer TSV Vorstandsteam – Ein Verein, ein Dorf, eine Gemeinschaft!

Vorstandsbrief Coronakrise 11März2021

Online-Gesundheitstraining für alle Mitglieder

Der TSV Godshorn wird ab dem 18. Januar 2021 ein Online-Gesundheitstraining für alle Mitglieder anbieten. Hierbei handelt es sich um einen Mix aus Wirbelsäulengymnastik und Entspannungsübungen nach Liebscher & Bracht. Der Kurs wird jeweils montags von 18.30 – 19.30 Uhr stattfinden, zunächst befristet bis Ende Februar 2021. Sollte sich die Corona-Situation für die Vereine nicht ändern, werden wir rechtzeitig über eine Verlängerung informieren. Anmeldungen bitte an sabine.kaufmann@tsv-godshorn.de. Nach der Anmeldung werden die Informationen über den Zugang zur Online-Plattform übermittelt.

TSV Mitglieder bekommen ein neues digitales Forum für Austausch und Information – Mailadresse nötig

Aktualisierung der Mitgliedsdaten

Über die Kurabu-App sind ständig aktuelle Infos aus dem verein, z.B. auch zu Trainingszeiten verfügbar

Über die Kurabu-App sind ständig aktuelle Infos aus dem Verein, z.B. auch zu Trainingszeiten verfügbar

Der Vorstand des TSV Godshorn treibt die Digitalisierung der Vereinsverwaltung voran. „Wir wollen zum einen Geschäftsstelle und Ehrenamt so weit wie nur möglich von Doppelarbeit bzw. Mehrfacherfassung immer derselben Daten entlasten. Zum anderen wollen wir jedem Mitglied über einen digitalen Kanal alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen“, erklärt der TSV-Vorstandsvorsitzende Ulf Theusner das Ziel des Projekts. „Außerdem haben wir die Vorgaben des Datenschutzes weiter konsequent im Blick. Einige der von Teams, Trainern und Betreuern genutzten Apps sind definitiv nicht mit den deutschen Datenschutzgesetzen vereinbar. Deshalb wollen wir den Dschungel von nebeneinander genutzten Apps im Verein lichten und eine legale zentrale Plattform einsetzen. Außerdem wollen wir die Gelegenheit nutzen, die Mitgliedsdaten zu aktualisieren. Wir bitten deshalb alle Mitglieder, ein Formular entweder auf unserer Internetseite oder auf der Rückseite der Vereinsnachrichten auszufüllen und uns zu übermitteln.“

Die Vorarbeiten des Projekts haben bereits im Herbst 2019 begonnen. „Wir haben uns damals bei einer Veranstaltung der Sportregion Hannover zur Digitalisierung von Vereinen viele Anregungen geholt. Dabei sind wir unter anderem auf die Software-Plattform Kurabu gestoßen. Sie vereint aus unserer Sicht perfekt die Verwaltung von Mitgliedern, Sparten, Teams, Trainern und Betreuern mit der Möglichkeit, jedes Mitglied individuell mit relevanten Information zu versorgen. Außerdem ermöglicht sie Zusammenarbeit und Austausch letztlich aller Mitglieder miteinander, das ist uns besonders wichtig“, sagt Projektleiter Hannes Boekhoff, 2. stellvertretender Vorsitzender des TSV.

„Wir haben Kurabu inzwischen intensiv getestet und starten im ersten Quartal 2021 eine Pilotphase starten. Während dieser Zeit wollen wir die Sparten, Trainerinnen und Trainer , Betreuerinnen und Betreuer und natürlich die Mitglieder Schritt für Schritt mit Kurabu vertraut machen“, erläutert Boekhoff. „Ein großer Vorteil von Kurabu ist, dass die Mitglieder ihre Daten selber verwalten können. Das bedeutet zum Beispiel, dass man bei einem Umzug eine neue Adresse selbst eingeben kann, eine neue Telefonnummer oder neue E-Mailadresse ebenso. Es ist aber auch möglich, sich für neue Sportangebote anzumelden oder sich bei einer Mannschaft anzumelden.“

In Kurabu wird jede Mannschaft angelegt und mindestens ein Teamleiter – das kann der Trainer oder die Trainerin ebenso sein wie ein Betreuer oder eine Betreuerin. Meldet ein Mitglied in der Kurabu-App Interesse an, in dem betreffenden Team mitzuspielen, erhält der Teamleiter oder auch mehrere Teamleiter eine entsprechende Information und kann den neuen Spieler, die neue Spielerin zulassen – oder auch nicht. Außerdem können die Teamleiter in der Kurabu-App Trainingsplätze und Trainingszeiten verwalten und eingeben. Auch der Wechsel des Trainingsplatzes, die Verschiebung oder der Ausfall einzelner Trainingseinheiten ebenso wie von Spielen lassen sich sofort mühelos eingeben und damit zeitgleich an alle Aktiven des jeweiligen Teams kommunizieren.

„Damit wird in genau einem System durch die Teamleiter für alle transparent hinterlegt, was bisher oft auf Zuruf, in Whatsapp-Gruppen oder anderen Apps passierte. Es entsteht also nicht mehr Arbeit, sondern sie wird letztlich von allen Aktiven mit allen Aktiven an einer Stelle geteilt“, erläutert Boekhoff die aus Sicht des Vorstands entscheidenden Vorteile des Systems. „Das Ganze funktioniert aber tatsächlich nur, wenn alle mitmachen. Wir setzen darauf, dass das funktioniert. Schließlich hat heute fast jedes Vereinsmitglied ein Smartphone – mehr braucht es nicht.“

Bei der Prüfung der bestehenden Mitgliedsdaten ist dem Projektteam aufgefallen, dass diverse Daten im aktuellen System nicht mehr stimmen. „Das sind zum Teil neue Adressen, die uns nicht mitgeteilt worden sind. Das sind zum Teil inzwischen erwachsene Mitglieder, die nicht mehr zu Hause wohnen. Das sind geänderte Bankdaten, die wir nicht kennen. Uns fehlen E-Mailadressen, die wir für eine zeitnahe direkte Information ebenso benötigen wie für den Zugang zur Kurabu-App. Das alles individuell nachzuforschen und nachzutragen macht enorm viel Arbeit. Deshalb bitten wir jetzt alle Mitglieder, uns die aktuellen Daten mitzuteilen – entweder im Intranet oder die letzte Seite der Vereinsnachrichten ausschneiden, ausfüllen und uns zuschicken oder in den Postkasten am Vereinsheim einwerfen“, sagte Natascha Bertram von der TSV-Geschäftsstelle und Vorstandsmitglied.

Aktualisierung der Mitgliedsdaten

Der Sportbetrieb muss erneut eingestellt werden – Passt auf Euch auf!

Vorstandsbrief Coronakrise 1November2020

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

„Der Spielbetrieb in allen niedersächsischen Fußballvereinen wird ab dem kommenden Montag, 2. November, vorerst ausgesetzt.“ So lautete die Mitteilung des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) am 28. Oktober.

„Hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Langenhagener Sporthallen ab dem 02.11.2020
für den Vereinssport geschlossen sind.“
Das schrieb uns die Stadt Langenhagen am 30. Oktober.

Damit ist eingetreten, was zu befürchten war: Nach einem Sommer mit Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen mit einer kontrollierten Öffnung des Vereinsgeländes und der Sporthallen, müssen wir den Sportbetrieb erneut einstellen: Bundes- und Landesregierung haben mindestens für den November 2020 die Notbremse gezogen. Das tut weh, keine Frage!

Aber auch wenn wir angesichts staatlicher Vorgaben keine Wahl haben, so bitten wir Euch um Verständnis für die erneute Einstellung des Sportbetriebs. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als Euch ein weiteres Mal zu bitten:

Haltet in diesen schwierigen Zeiten Eurem TSV die Treue! Nur gemeinsam können wir unseren TSV auf Kurs halten und vor krisenbedingten Schäden bewahren!

Es gilt wie immer: Wenn Ihr Fragen habt, Anregungen teilen wollt, Ideen für uns habt – meldet Euch jederzeit bei uns!

Wir sind mit mehr als 1.000 Mitgliedern im TSV Godshorn als Gemeinschaft unterwegs.

Unser Impfstoff bleibt der Zusammenhalt.

Passt weiter gegenseitig auf Euch auf und bleibt gesund!

Euer TSV Vorstandsteam – Ein Verein, ein Dorf, eine Gemeinschaft